„In unseren evangelischen Einrichtungen möchten wir Menschen die Liebe und Treue Gottes bezeugen. Dabei ist der Schutz von Menschen, die unseren Einrichtungen anvertraut werden oder sich ihnen anvertrauen, die Basis unserer haupt- und ehrenamtlichen Arbeit.“ So schreibt Superintendent Dietrich Denker im Vorwort zum Schutzkonzept des Kirchenkreises Gladbach-Neuss. Diese Haltung liegt auch der Forderung der Rheinischen Landeskirche zugrunde, die von allen Kirchengemeinden ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt verlangt. Das Schutzkonzept der Christuskirchengemeinde ist von einer Arbeitsgruppe in anderthalbjähriger intensiver Arbeit auf 23 Seiten plus 12 Seiten Anhang mit Formularen fertig gestellt und auf unserer Homepage in seiner ganzen Länge veröffentlicht worden.
Es wurde auf der Grundlage unseres Leitbildes „Wir als Christuskirchengemeinde verkündigen die frohe Botschaft von der freien Gnade Gottes und bieten in der Nachfolge Christi Gemeinschaft und das Erleben christlicher Werte. Wir vermitteln Glaubenshilfe als Lebenshilfe durch vielfältige, offene Angebote für Menschen jeden Alters, damit sie Mut, Kraft, Schutz und Hoffnung finden“ erarbeitet. Der Schutz vor Gewalt und Missbrauch, Menschenwürde sowie der achtende Umgang miteinander sind selbstverständlich bei allen Angeboten der Gemeinde zu gewährleisten: sei es für Kinder und Jugendliche, für Erwachsene, alte oder behinderte Menschen.
Mitarbeitende und alle Ehrenamtler unterwerfen sich einem Verhaltenskodex und unterschreiben eine Selbstverpflichtungserklärung, in der es beispielsweise heißt: „Ich respektiere die individuellen Grenzempfindungen von Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen. Diese werden von mir ernst genommen und nicht abgewertet. Ich behandle alle gleich. Niemand wird von mir bevorzugt oder benachteiligt. (…) Sexualisierte Sprache, abfällige Bemerkungen oder Beleidigungen werde ich in meiner Anwesenheit nicht tolerieren…“
Alle Mitarbeiter brauchen ein erweitertes Führungszeugnis. Zudem werden sie in entsprechend ihrer Aufgaben in verschiedenen intensiven Schulungen weitergebildet.
Beobachtetes Fehlverhalten und Beschwerden werden einer Vertrauensperson gemeldet: persönlich, per Telefon, Brief oder E-Mail, anonym oder mit Namen. Dazu liegen auch im Wichernhaus, in der Christuskirche und im Gemeindeamt Formulare aus, die dann in die entsprechenden Briefkästen geworfen und von den Präventionsbeauftragten gelesen werden. Die Bearbeitung eines Verdachtsfalles folgt einem speziellen, standardisierten Krisenplan. Er muss dem Landeskirchenamt gemeldet werden. Den Schluss bildet dann die Aufarbeitung des Falls auf der individuellen und institutionalisierten Ebene.
Unser Schutzkonzept wird alle zwei Jahre evaluiert und bei Bedarf wieder auf den aktuellen Stand gebracht. Die beiden Präventionsbeauftragten der Christuskirchengemeinde sind die Presbyterinnen Gabriela Ferfers-Weitz und Anja Sänger.
Gabriela Ferfers-Weitz