Höhere Teilnehmerzahl im Gottesdienst wieder möglich

Schutzkonzept Ev. Christuskirchengemeinde Mönchengladbach für die Gottesdienste ab dem 28. Juni 2020 in der Christuskirche und im Kirchsaal Ohlerfeld

  • Das Betreten und Verlassen der Kirchen geschieht geordnet.  Wo möglich: Zu- und Ausgang über separate Zuwege; Mund-Nasen-Schutz wird angeboten; Hinweisschilder zu Hygieneregeln sind installiert; Hand-Desinfektions-Mittel werden bereitgestellt; Durchlüftung der Gottesdiensträume vor Gottesdienstbeginn.
  • Der Empfehlung der Ev. Kirche im Rheinland folgend, die in §3 CoronaSchVO in Verbindung mit §2a (Rückverfolgbarkeit) mögliche Vollauslastung von Kirche nicht auszuschöpfen, wird die Teilnehmerzahl auf maximal 75 Prozent der möglichen Besucherzahl beschränkt. Dies bedeutet für die Christuskirche 160 Sitzplätze und für den Kirchsaal Ohlerfeld 30 Sitzplätze.  Für die Nutzung der Emporen (Christuskirche) gilt: der Mund-Nasen-Schutz ist verpflichtend. Bei Zutritt zur Christuskirche werden die Gottesdienstbesuchenden darum gebeten, die Emporen möglichst nicht zu nutzen.
  • Um die Rückverfolgbarkeit von möglichen Infektionsketten zu gewährleisten, werden gemäß § 2a alle Sitzplätze in der Christuskirche (Reihen- und Platznummern) und im Kirchsaal Ohlerfeld (Platznummern) nummeriert. In einem Raum- bzw. Sitzplan werden die Positionen der Plätze festgehalten.
  • Am Eingang erhalten alle Teilnehmenden eine Karteikarte, in die sie am Platz die notwendigen persönlichen Informationen sowie ihre Platznummer notieren. Diese Platzkarten werden am Ausgang gesammelt und gebündelt mit den Angaben zu Datum, Uhrzeit und Predigtstätte in einem Umschlag archiviert. Aus ihnen lässt sich bei Bedarf schnell die Sitzordnung des Gottesdienstes bzw. der Veranstaltung rekonstruieren. Die Platzkarten werden nach vier Wochen datenschutzkonform vernichtet.
  • Es wird dringend empfohlen, den Mund-Nasenschutz bei Ein- und Ausgang zu tragen, auf den Plätzen ist das Anlegen des Mund-Nasenschutzes fakultativ. Wer jedoch im Gottesdienst näher als 1,50 Meter zum Nachbarn sitzt (auch zur vorderen Bankreihe) und mit diesem nicht in häuslicher Gemeinschaft lebt, möge den Mund-Nasen-Schutz unbedingt anlegen. Personen, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, weil sie am Gottesdienst mitwirken, werden räumlich in großen Abständen von der ersten Reihe der Gottesdienstbesucher/innen getrennt.
  • Dauer der Gottesdienste wie bisher eine gute halbe Stunde.
  • Auf gemeinsames Singen wird weiterhin verzichtet (Lieder dürfen aber mitgesummt werden). Am Eingang werden darum keine Gesangbücher und Liedblätter verteilt.
  • Auf Berührungen etwa beim Friedensgruß wird verzichtet.
  • Von Abendmahlsfeiern wird weiterhin zunächst bis Ende August 2020 abgesehen.
  • Kollekten werden weiterhin nur am Ausgang in ein Behältnis eingeworfen. Auf Klingelbeutel wird verzichtet.  Einmalhandschuhe für die Kollektenzähler*innen werden bereitgestellt; Handhygiene vor und nach der Geldzählung wird beachtet.
  • Kirchen-Cafés nach den Gottesdiensten werden weiterhin nicht angeboten.
  • In Gottesdienst-Vorbereitung und im Nachgang zu den Gottesdiensten: Flächen-Desinfektion.

Es gelten die jeweiligen Bestimmungen der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung NRW (Stand: 15.06.2020 bzw. 20.06.2020) sowie die „Novellierung der Empfehlungen für ein Schutzkonzept für die Gestaltung von Gottesdiensten und Trauerfeiern der drei Landeskirchen in NRW auf der Grundlage des EKD-Eckpunktepapiers zur Corona-Schutzverordnung“ (Stand: 16.06.2020). Die Selbstverpflichtungen der Kirchengemeinden/Kirchenkreise im Blick auf eventuell weitere Lockerungen und/oder Verschärfungen werden weiterhin regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst.

Stand: 19.06.2020/Andreas Rudolph

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