Geimpft, genesen, getestet. Das gilt auch für die Teilnahme an Gottesdiensten

Das Erleben von Gemeinschaft und der Gesundheitsschutz für alle – das ist ein hohes Gut – auch in Kirchengemeinden. Für unsere Gemeindegruppen und Gemeindeangebote gilt sie darum gesetzlich vorgeschrieben schon seit der zweiten Augusthälfte: die sogenannte „3G-Regel“. Teilnehmen kann nur, wer geimpft, genesen oder aktuell getestet ist.

Angesichts der fortgeschrittenen Immunisierung der Bevölkerung ist es das erklärte Ziel der neuen Corona-Schutzverordnung, „Rahmenbedingungen für das öffentliche und private Leben zu setzen, die vor allem geimpften und genesenen Personen wieder eine weitgehend uneingeschränkte Nutzung von gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen und sportlichen Angeboten und Einrichtungen ermöglichen und so eine größtmögliche Normalisierung aller sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebensbereiche ermöglichen“.

Ab Oktober 2021 gilt darum die „3G-Regel“ nun auch für die Gottesdienste der Christuskirchengemeinde, die unter den bewährten Hygienebedingungen feiert werden. Viele der an den Gottesdiensten Teilnehmenden sind bereits immunisiert, Kinder- und Jugendliche erfüllen bereits durch die regelmäßigen Tests in Schulen die Anforderungen von 3G. Allen anderen ist mit einem Negativtest die Teilnahme möglich.

Angesichts einer für den Herbst unsicheren weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie möchten wir einerseits das Gottesdienst- und Gemeindeleben bestmöglich schützen. Andererseits aber auch wieder – im gesetzlichen Rahmen vorgesehene – Freiheiten ermöglichen. So können wir in einer ersten Stufe zum Beispiel den Gottesdienstbesuchenden ermöglichen, am Sitzplatz während des Gottesdienstes die medizinische Maske abzunehmen. Wir bitten herzlich um Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit beim 3G-Nachweis am Eingang zu Christuskirche und Kirchsaal Ohlerfeld.

Pfarrer Andreas Rudolph für das Presbyterium

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Ihr Verband Evangelischer Kirchengemeinden in Mönchengladbach